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28.5.2026 - Asiatische Hornisse auf Gran Canaria: Neues Nest an gleicher entdeckt Alarm in Las Palmas: Die invasive Asiatische Hornisse baut ein neues Nest in Las Palmas. Was das für Bienen und Menshen bedeutet und wie Sie helfen können... Der Fundort befindet sich direkt an der Fassade des Isabel-de-España-Instituts Las Palmas – Die invasive Asiatische Hornisse (Vespa velutina) sorgt auf Gran Canaria weiterhin für Aufsehen. Nur wenige Tage nach der erfolgreichen Entfernung eines ersten Nestes in Las Palmas de Gran Canaria haben verbliebene Insekten an exakt derselben Stelle ein neues Nest errichtet. Der Fundort befindet sich direkt an der Fassade des Isabel-de-España-Instituts, direkt am belebten Paseo Tomás Morales. Bei der ersten großflächigen Aktion der Behörden konnten bereits 93 Exemplare der giftigen Hornissenart unschädlich gemacht werden. Es war der erste offizielle Nachweis dieser Spezies auf den Kanarischen Inseln. Da jedoch einige wenige Arbeiterinnen entkommen konnten, begannen sie umgehend mit dem Wiederaufbau. Entwarnung bei der Vermehrung: Königin bereits gefangen Das Ministerium für den ökologischen Wandel der Kanaren gab trotz des Neubaus eine wichtige Entwarnung: Die Hornissenkönigin wurde bereits beim ersten Einsatz gefangen und eliminiert. Eine weitere Vermehrung oder die Entstehung neuer Völker ist nach aktuellem wissenschaftlichen Stand damit prinzipiell ausgeschlossen. Das Frühwarnsystem der Kanarischen Inseln für invasive Arten (RedEXOS) hat bereits mit den Vorbereitungen zur Beseitigung des neuen Nestes begonnen. Um die Situation dauerhaft in den Griff zu bekommen, ziehen die Verantwortlichen zudem die Unterstützung eines spezialisierten Experten aus Mallorca in Betracht. Keine neuen Ausbrüche, aber erhöhte Wachsamkeit Obwohl das Ministerium zahlreiche Meldungen aus der Bevölkerung erhält, handelt es sich laut offiziellen Angaben bislang fast ausschließlich um Fehlalarme. Es gibt aktuell keine Hinweise auf weitere Ausbrüche der Asiatischen Hornisse in der Region. Die Hornissenart hat sich seit dem Jahr 2010 vor allem im Norden des spanischen Festlands ausgebreitet. Für den Menschen ist die Asiatische Hornisse im Regelfall nicht gefährlicher als einheimische Wespen oder Hornissen. Allerdings sind die Stiche aufgrund der Größe des Insekts deutlich schmerzhafter. Große Gefahr für die lokale Bienenwirtschaft und Biodiversität Die eigentliche Bedrohung betrifft das Ökosystem. Die Honigbiene gehört zur bevorzugten Beute dieser invasiven Art. Experten warnen eindringlich davor, dass die Hornissen ganze Bienenvölker in kürzester Zeit auslöschen können. Dies gefährdet nicht nur die Biodiversität der Kanaren, sondern bedroht auch die Existenz vieler lokaler Imkerfamilien. Ein Rückgang der Bienen hätte zudem fatale Folgen für die Bestäubung von Wildpflanzen und landwirtschaftlichen Kulturen. Umfangreiche Fallenjagd im Stadtgebiet Um die Situation langfristig zu überwachen, hat RedEXOS am vergangenen Wochenende ein Netz von Fallen in ganz Las Palmas aufgestellt. Schwerpunkte der Kontrollen sind Parks, Grünanlagen und das Hafengebiet. Es wird vermutet, dass die Hornisse ursprünglich über den Seeweg auf die Insel gelangt ist.
Details Asiatische Hornisse Da die Eiablage im Sommer stattfindet und die Larven zwischen September und Oktober schlüpfen, stellen sich die Experten auf eine langwierige Überwachung ein. Die Behörden betonen jedoch, dass die wichtigsten Maßnahmen rechtzeitig ergriffen wurden. Wie Bürger jetzt helfen können Die Behörden sind auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Wenn Sie ein potenzielles Nest entdecken, beachten Sie bitte folgende Sicherheitsregeln: - Nester niemals selbstständig entfernen oder stören. - Halten Sie Abstand und machen Sie nach Möglichkeit Fotos oder Videos. - Melden Sie Sichtungen direkt per WhatsApp an RedEXOS unter 646 601 457 oder über den Notruf 112.
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 28.05.2026 um 20:07 |
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28.5.2026 - Lokalnachrichten Mix Radio Montaña La Data: Größtes Stadtentwicklungsprojekt seit Jahrzehnten startet Die Gemeinde San Bartolomé de Tirajana startet in Montaña La Data eines der größten Stadtentwicklungs- und Legalisierungsprojekte der vergangenen Jahrzehnte. Betroffen sind rund 350 Wohnhäuser und mehr als 230 bebaute Grundstücke auf einer Fläche von über 340.000 Quadratmetern. Nach über 20 Jahren Unsicherheit sollen Straßen, Infrastruktur, öffentliche Bereiche und Versorgung verbessert sowie die rechtliche Situation vieler Häuser endgültig geklärt werden. Das Projekt wird gemeinsam mit der öffentlichen Gesellschaft GESTUR Canarias umgesetzt und soll rund acht Jahre dauern. Mogán verschärft Kontrollen an den Stränden Die Lokalpolizei von Mogán hat zum Start der Sommersaison verstärkte Kontrollen an den Stränden durchgeführt. Dabei wurden innerhalb einer Woche mehr als 100 Anzeigen aufgenommen. Die meisten Verstöße betrafen Rauchen am Strand und das Wegwerfen von Zigarettenkippen. Außerdem wurden Fälle von Drogenkonsum, illegalem Straßenverkauf und unerlaubten Spielen festgestellt. Die Geldstrafen können je nach Verstoß bis zu 1.800 Euro betragen. Surf-Festival an der Playa de Las Canteras Vom 12. bis 14. Juni findet an der Playa de Las Canteras das Gran Canaria Surf Fest statt. Geplant sind Wettbewerbe im Parasurfing sowie ein Longboard-Wettbewerb der nationalen Surfserie. Zu den Teilnehmern zählen bekannte internationale und spanische Parasurfer. Veranstaltungsort ist der Bereich La Cícer. Neben den Wettkämpfen sind auch Aktivitäten zu Inklusion, Umweltschutz und Bürgerbeteiligung geplant. San Bartolomé modernisiert Fußgängerwege und Promenaden Die Gemeinde San Bartolomé de Tirajana investiert in die Modernisierung öffentlicher Bereiche. Geplant sind die Sanierung der Fußgängerbrücke in San Agustín, die Reparatur der Strandpromenade von El Pajar sowie die Erneuerung der Unterführung zwischen Parque Sur und Holiday World Maspalomas. Ziel der Projekte ist eine bessere Infrastruktur und Mobilität für Einwohner und Besucher.
Quelle: mixradio.eu |
| Autor: mixradio.eu - 28.05.2026 um 19:42 |
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28.5.2026 - Wetterumschwung auf den Kanaren: Passatwinde bringen spürbare Abkühlung Wetterumschwung auf den Kanaren: Die Passatwinde kehren zurück! Erfahren Sie alles über kühlere Temperaturen, Windböen und die Aussichten für jede einzelne Insel...- Der Calima-Dunst verzieht sich ebenfalls. Kanaren – Auf den Kanarischen Inseln steht eine spürbare Wetteränderung bevor. Nach den warmen Tagen der letzten Zeit kehren die traditionellen Passatwinde in voller Stärke zurück. Das bedeutet für Einheimische und Urlauber vor allem eines: Die Temperaturen sinken, der Dunst verschwindet und der Wind frischt in vielen Regionen kräftig auf. Während sich an den Küsten kaum etwas ändert, wird es vor allem im Landesinneren der Inseln merklich kühler. Allgemeine Wetterlage: Dunst verzieht sich bis Freitag In den nördlichen Regionen der gebirgigen Inseln zeigen sich am frühen Morgen und am späten Abend tief hängende Wolken. Diese sind etwas höher gelagert als in den vergangenen Tagen, lösen sich im Laufe des Vormittags jedoch meist auf. Ab der Mittagszeit setzt sich dann fast überall im Süden sowie auf den Berggipfeln der östlichen Kanareninseln strahlender Sonnenschein durch. Der lästige Dunst (Calima), der die Sicht zuletzt einschränkte, zieht nun endgültig ab und wird sich bis Freitag vollständig aufgelöst haben. Der Wind weht mäßig aus Nordosten und frischt im Nordwesten und Südosten der Inseln weiter auf. In den Hochlagen kommt der Wind zunächst noch aus westlicher Richtung, am Freitag setzen sich die Passatwinde dann aber in allen Höhenlagen durch. An den Nordküsten sorgt dies für mäßigen Seegang mit Wellenhöhen von unter 1,5 Metern, während das Meer an den Südküsten ruhig bleibt. Das Inselwetter in der detaillierten Übersicht Wie sich der Wetterwechsel konkret auf die einzelnen Inseln auswirkt, zeigt der aktuelle Überblick: - Teneriffa: Im Norden und in Richtung des Anaga-Gebirges lockert die Bewölkung spätestens am frühen Morgen und Abend auf. Der Rest der Insel genießt klaren Himmel. In den mittleren Höhenlagen machen sich die kühleren Temperaturen durch den spürbaren Wind besonders bemerkbar. - Gran Canaria: Die Wolken konzentrieren sich fast ausschließlich auf den Norden der Insel. Ansonsten herrscht überall viel Sonnenschein. Vorsicht gilt an den West- und Südostküsten – hier muss mit teils kräftigen Windböen gerechnet werden. Die Temperaturen in den bewohnten Gebieten bewegen sich zwischen 19 und 23 Grad. - Fuerteventura: Hier bleibt es weitgehend wolkenlos. Lediglich im Zentrum der Insel kann es am Morgen kurze Bewölkung geben, die sich rasch auflöst. Es wehen mäßige Passatwinde bei insgesamt frischeren Temperaturen. - Lanzarote: In der Hauptstadt Arrecife klettert das Thermometer auf Werte zwischen 18 und 24 Grad. Während der Norden und Westen am Vormittag noch dichtere Wolkenfelder verzeichnen, bricht auch hier im Laufe des Tages die Sonne durch. - La Palma: Im Nordnordosten ziehen tiefe Wolken auf, die sich leicht an den Bergen auftürmen. Auf der restlichen Insel bleibt es dauerhaft klar. Der Wind frischt etwas auf und das Thermometer sinkt weiter. - La Gomera: Die Passatwinde legen in den dafür bekannten Düsen-Zonen deutlich zu. Der Norden zeigt sich bewölkt, während der Süden wolkenlos bleibt. In San Sebastián liegen die Temperaturen zwischen angenehmen 19 und 24 Grad. - El Hierro: Besonders im Nordosten zeigt sich das Wetter am frühen Morgen und späten Abend wolkenreich und windig. In Valverde werden Höchstwerte von lediglich 14 bis 20 Grad erwartet. - La Graciosa: Die kleine Insel startet mit tiefen Wolken in den Tag. Diese verziehen sich jedoch schnell und machen Platz für einen strahlend blauen Himmel. Der Dunst verschwindet, der Wind nimmt leicht zu und die Temperaturen bleiben stabil. Wir wünschen einen schönen Tag! – MF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 28.05.2026 um 18:55 |
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28.5.2026 - Voralarm wegen Waldbrandgefahr wieder beendet Seit dem gestrigen Abend ist der Voralarm wegen Waldbrandgefahr auf den Kanaren wieder beendet. Hier die Infos...- Beendet wurde gestern Abend um 20 Uhr. Kanarische Inseln – Die Regierung der Kanarischen Inseln hat über die Generaldirektion für Katastrophenschutz die Vorwarnung vor Waldbrandgefahr auf Teneriffa und Gran Canaria mit Wirkung vom gestrigen Mittwoch, dem 27. Mai, um 20:00 Uhr aufgehoben. Diese Entscheidung erfolgte unter Berücksichtigung von Informationen der staatlichen Wetterbehörde und anderer verfügbarer Quellen sowie in Übereinstimmung mit dem Sonderplan für Katastrophenschutz und Notfallmaßnahmen bei Waldbränden der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln (INFOCA). Die allgemeine Wetterlage entspannt sich und daher wurde dies so entschieden. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 28.05.2026 um 18:49 |
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27.5.2026 - Lokalnachrichten Mix Radio Doctor Negrín: Neues Krebszentrum soll 2028 fertig sein Das kanarische Gesundheitswesen investiert in modernste Krebstherapien: Der Bau des neuen Therapiezentrums am Krankenhaus Hospital Doctor Negrín wurde für 22,6 Millionen Euro vergeben. Die Bauarbeiten starten im Juli, die Fertigstellung ist für 2028 geplant. Das Zentrum soll erstmals auf den Kanaren Protonentherapie ermöglichen – eine besonders präzise Krebsbehandlung, die vor allem bei Kindern Vorteile bietet. Außerdem wird dort ein Zyklotron zur Herstellung von radioaktiven Medikamenten für die Nuklearmedizin eingerichtet. Damit werden die Inseln künftig unabhängiger von Lieferungen vom Festland. Keine weiteren Funde der Asiatischen Hornisse Nach dem ersten Fund eines Nestes der Asiatischen Hornisse in Las Palmas de Gran Canaria gibt es vorerst Entwarnung. Laut der Umweltbehörde handelte es sich bei den zahlreichen Meldungen am Wochenende um Fehlalarme. Experten gehen zu „99 Prozent“ davon aus, dass die Königin bereits eingefangen wurde. Das invasive Insekt stellt vor allem eine Gefahr für Bienen und andere Bestäuber dar. Nun sollen in Parks und Hafengebieten zusätzliche Fallen aufgestellt werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Castillo del Romeral wartet weiter auf Hafenbaggerung Die dringend benötigte Ausbaggerung des Hafens von Castillo del Romeral verzögert sich weiter. Puertos Canarios wartet seit rund einem Jahr auf die Genehmigung der Küstenbehörde. Der Hafen ist inzwischen so stark versandet, dass Fischerboote bei Ebbe regelmäßig auf Grund laufen. Ziel der Arbeiten ist es, die ursprüngliche Tiefe von 3,5 Metern wiederherzustellen. Die letzte Ausbaggerung fand 2005 statt. Sommeruniversität Maspalomas informiert über neue Ferienwohnungs-Regeln Die Sommeruniversität von Maspalomas bietet Ende Juni einen Kurs zur neuen Ferienwohnungs-Gesetzgebung auf den Kanaren an. Thema sind unter anderem die neuen Vorschriften für Ferienwohnungen, rechtliche Grundlagen und praktische Tipps für Eigentümer und Verwalter. Die Veranstaltung findet am 29. und 30. Juni im Kulturzentrum Maspalomas statt und richtet sich an Fachleute, Studierende sowie interessierte Bürger.
Quelle: mixradio.eu |
| Autor: mixradio.eu - 27.05.2026 um 15:08 |
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27.5.2026 - Steuer-Falle Verzugszinsen: Muss man Rückzahlungen vom Finanzamt Spanien versteuern? Paradoxe Praxis der AEAT: Wer in Spanien Steuern zurückbekommt, muss die Verzugszinsen oft teuer versteuern. Warum die Regelung 2026 wackelt und was die EU dazu sagt...- Spanien verstößt auch hier vermutlich gegen mehrere EU-Vorgaben. Spanien – In der letzten Zeit haben wir ja mehrfach über gerichtliche Siege gegen das spanische Finanzamt berichtet. Wie beispielsweise den Fall Shakira oder den von James Rodriguez. Daraus ergab sich die Frage, wie es eigentlich mit den Zinsen genau aussieht, welche das Finanzamt an den Verfahrenssieger zahlen muss. Wenn das spanische Finanzamt (AEAT) Geld zurückzahlen muss, erstattet es nicht nur die zu viel gezahlte Steuer, sondern legt automatisch Verzugszinsen (intereses de demora) oben drauf (aktueller Zinssatz: 4,0625 % pro Jahr), oder je nach Gericht festgelegtem Zinssatz. Wie diese Zinsen in der Einkommensteuererklärung (IRPF) zu behandeln sind, regelt die aktuelle spanische Rechtsprechung wie folgt: Die aktuelle Regelung: Besteuerung als Veräußerungsgewinn Seit einem wegweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) vom Januar 2023 gilt die offizielle Linie: • Die vom Finanzamt gezahlten Zinsen werden als Veräußerungsgewinn (ganancia patrimonial) eingestuft. • Sie müssen in die allgemeine Bemessungsgrundlage (base imponible general) der Steuererklärung eingetragen werden. Der Haken dabei: Die Zinsen werden nicht mit dem meist günstigeren Spartarif (base del ahorro) versteuert, sondern mit dem persönlichen, progressiven Einkommensteuersatz, der bei Spitzenverdienern in Spanien bis zu 47 % (je nach Region sogar knapp 50 %) betragen kann. Das Finanzamt holt sich also einen beträchtlichen Teil der Entschädigung direkt wieder zurück. Das juristische Hin und Her (Das „Ping-Pong-Spiel“) Die Besteuerung dieser Zinsen ist in Spanien extrem umstritten, da der Oberste Gerichtshof seine Meinung dazu in den letzten Jahren immer wieder komplett umgeworfen hat: • Bis Ende 2020: Die Zinsen mussten regulär versteuert werden. • Dezember 2020: Das Gericht änderte seine Meinung. Es entschied, dass diese Zinsen reinen Entschädigungscharakter haben (um den Schaden auszugleichen, den der Staat verursacht hat) und daher steuerfrei (no sujeto) sind. • Januar 2023: Das Gericht vollzog eine 180-Grad-Wende und entschied zugunsten des Fiskus: Zinsen sind doch wieder als ganancia patrimonial voll steuerpflichtig. Ganz aktuell: Das Thema wird im Mai 2026 neu aufgerollt Falls Sie davon betroffen sind, sollten Sie die spanischen Steuer-News genau im Auge behalten. Das Tribunal Supremo hat brandaktuell (Mai 2026) eine neue Revision zugelassen, um diese Praxis erneut zu überprüfen. Viele Steuerexperten kritisieren die aktuelle Regelung scharf, da es paradox ist, dass der Bürger dafür Steuern zahlen muss, dass der Staat jahrelang unrechtmäßig sein Geld blockiert hat. Das Gericht will nun zwei Dinge klären: 1. Ob diese Zinsen angesichts ihrer Entschädigungsfunktion wirklich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steigern (und somit steuerpflichtig sein sollten). 2. Ob die harte Kehrtwende aus dem Jahr 2023 überhaupt rückwirkend auf alte Steuerjahre angewendet werden durfte. EU-Richtlinien werden „gebogen“ und eine Grauzone ist vorhanden(noch) Aktuell gibt es entsprechende EU-Beschwerden und europarechtliche Prinzipien, gegen die Spanien mit dieser Regelung im Moment massiv zu verstoßen droht. Genau aus diesem Grund wackelt die spanische Rechtsprechung derzeit so stark. Hier sind die drei entscheidenden Hebel, an denen das spanische Modell europarechtlich angegriffen wird: 1. Die offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission Die aktuelle Welle der Verunsicherung in Spanien wurde unter anderem durch eine formelle Beschwerde bei der Europäischen Kommission ins Rollen gebracht (eingereicht durch renommierte spanische Steuerrechtler). • Das Argument gegen Spanien: Wenn der Staat unrechtmäßig Geld von Bürgern oder Unternehmen einbehält (wie bei Shakira oder den anderen Prominenten) und dieses nach Jahren zurückzahlen muss, ist die Zinszahlung kein „Gewinn“. Sie ist der reine finanzielle Ausgleich für den erlittenen Schaden und den Kaufkraftverlust. • Der Verstoß: Indem Spanien diese Zinsen mit bis zu 47 % (oder mehr) in der allgemeinen Bemessungsgrundlage (base general) besteuert, neutralisiert das Land den vom Gesetz vorgeschriebenen Entschädigungseffekt. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob dies gegen das Prinzip der Effektivität des EU-Rechts verstößt. 2. Verstoß gegen das EU-Grundprinzip der Verhältnismäßigkeit (Proporcionalidad) Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung zu anderen Steuersachverhalten (z. B. beim berüchtigten spanischen „Modelo 720“ über Auslandsvermögen) klargestellt, dass nationale Steuerstrafen und fiskalische Belastungen verhältnismäßig sein müssen. • Wenn die Steuerbehörde (AEAT) selbst Verzugszinsen von Steuerzahlern fordert, durften diese in Spanien lange Zeit nicht einfach als „Betriebsausgabe“ steuerlich abgesetzt werden. • Dass der Staat im umgekehrten Fall aber Steuern auf seine eigenen Strafzahlungen verlangt, schafft eine extreme Asymmetrie. Rechtsexperten argumentieren vor dem spanischen Obersten Gerichtshof, dass diese Ungleichbehandlung der Rechtsprechung des EuGH zur steuerlichen Ausgewogenheit und Verhältnismäßigkeit widerspricht. 3. Parallelen zum EuGH-Urteil „Littlewoods“ (Recht auf volle Erstattung) Obwohl es kein direktes Urteil für die spanische Einkommensteuer (IRPF) gibt, orientieren sich europäische Juristen an einem wegweisenden EuGH-Urteil aus der Vergangenheit: dem Fall Littlewoods Retail Ltd (C-591/10). • Der EuGH entschied dort: Wenn ein Mitgliedstaat Steuern unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben hat, haben die Bürger ein Recht auf die Rückerstattung der zu Unrecht erhoben Steuer sowie auf die Zahlung von Zinsen. • Das Ziel der Zinsen laut EuGH: Der finanzielle Verlust durch die Nichtverfügbarkeit des Geldes muss vollständig ausgeglichen werden. • Das Problem in Spanien: Wenn die AEAT dem Steuerzahler zwar formal Zinsen zahlt, sich aber die Hälfte davon über die Steuererklärung sofort wieder zurückholt, wird die vom EuGH geforderte vollständige Entschädigung de facto boykottiert. Fazit für die Praxis: Spanien verstößt im Moment höchstwahrscheinlich gegen den Geist europäischer Entschädigungsprinzipien. Da die EU-Mühlen und das neue Verfahren beim Obersten Gerichtshof in Madrid parallel laufen, sollten betroffene Steuerzahler gegen ihre Bescheide aktuell zwingend Einspruch unter Berufung auf das europäische Recht einlegen. Wer im Moment eine Rückerstattung samt Zinsen erhält, muss diese nach geltender Praxis der AEAT in der base general versteuern. Aufgrund des neuen, schwebenden Verfahrens beim Obersten Gerichtshof empfiehlt es sich jedoch, diese Beträge unter Vorbehalt anzugeben oder direkt Einspruch einzulegen, um von einem eventuellen, erneuten Urteilswechsel zu profitieren. Der Fall Shakira ist anders gelagert, da die Sängerin keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 27.05.2026 um 14:56 |
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26.5.2026 - Lokalnachrichten Mix Radio Mogáns Grundschüler drehen Kurzfilme gegen Mobbing Mit einer verschiedener Schulen produzierten dabei eigene Kurzfilme zum Thema Mobbing.großen Abschlussgala im Mehrzweckzentrum von Arguineguín endete die dritte Ausgabe des Bildungsprojekts „Cámara, claqueta y acción“ in Mogán. Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen Das Projekt wurde von der Bildungsabteilung der Gemeinde Mogán gemeinsam mit der Produktionsfirma Maspafoto organisiert. Ziel ist es, Kinder für das Thema Schulmobbing zu sensibilisieren und Prävention durch kreative Filmprojekte zu fördern. In mehreren Workshops lernten die Kinder die Ursachen und Folgen von Mobbing kennen und entwickelten anschließend eigene Drehbücher. Die fertigen Kurzfilme tragen Titel wie „Du bist nicht allein“, „Das Kleid hat kein Geschlecht“ oder „Das Gesetz des Schweigens“. Bildungsstadträtin Emily Quintana betonte, dass Kinder lernen sollen, Mobbing nicht zu verschweigen: „Wer Hilfe holt, ist kein Petzer, sondern mutig.“ Playa de Mogán wird erneut gegen Schädlinge behandelt Die Gemeinde Mogán führt am 27. Mai bereits zum dritten Mal eine großflächige Schädlingsbekämpfung in Playa de Mogán durch. Ziel ist die Eindämmung von Kakerlaken und Ratten während der warmen Sommermonate. Die Arbeiten beginnen ab 6 Uhr morgens und sollen bis etwa 11 Uhr abgeschlossen sein. Die Bevölkerung wird gebeten, währenddessen Türen und Fenster möglichst geschlossen zu halten. Umweltstadtrat Rayco Guerra erklärte, dass die Zusammenarbeit mit Hotels und Betrieben entscheidend sei, um eine wirksame und flächendeckende Behandlung sicherzustellen. Geschützte Arten stoppen Arbeiten nahe Hotel Santa Mónica Bei Arbeiten zur Entfernung von Sandablagerungen nahe dem Hotel Santa Mónica in Maspalomas wurden mehrere geschützte Tier- und Pflanzenarten entdeckt. Technische Berichte des Cabildo de Gran Canaria bestätigen das Vorkommen des geschützten endemischen Käfers „Pimelia granulicollis“ sowie empfindlicher Dünenpflanzen. Deshalb dürfen schwere Maschinen nur eingeschränkt eingesetzt werden. Die Arbeiten stehen nun unter strengen Umweltauflagen. Arbeitszeiten wurden begrenzt und Umweltbeamte überwachen täglich die Maßnahmen, um Schäden an den Dünen und der Tierwelt zu verhindern. Agüimes trennt Bade- und Wassersportzonen an der Playa de Vargas Die Gemeinde Agüimes will die Nutzung der Playa de Vargas künftig klar regeln. Geplant ist eine Trennung zwischen Badebereichen und Zonen für Wassersportarten wie Windsurfen, Kitesurfen oder Wing Foil. Mit der neuen Regelung sollen Sicherheit und Zusammenleben an der beliebten Küste verbessert werden, nachdem es zuletzt immer häufiger zu Konflikten zwischen Badegästen und Wassersportlern gekommen war. Busunternehmen vor Belastungsprobe wegen Papstbesuch Die bevorstehende Reise von Papst León XIV auf die Kanaren bringt den Bus- und Transportsektor an seine Kapazitätsgrenzen. Für die Veranstaltungen am 11. und 12. Juni auf Gran Canaria und Teneriffa sind bereits fast alle verfügbaren Reisebusse reserviert. Unternehmen kritisieren zudem fehlende Informationen zu Zufahrten und Parkmöglichkeiten, was die Organisation zusätzlich erschwert. Handwerkerinnen aus Ingenio fertigen Geschenk für den Papst Die „Asociación de Caladoras“ aus Ingenio hat ein besonderes Geschenk für Papst León XIV angefertigt. Acht Kunsthandwerkerinnen arbeiteten rund 1.400 Stunden an einem Altartuch, einer Stola und einem liturgischen Gewand in traditioneller kanarischer Sticktechnik. Der Auftrag wurde von der Kanarischen Regierung vermittelt und gilt für die Beteiligten als besondere Ehre.
Quelle: mixradio.eu |
| Autor: mixradio.eu - 26.05.2026 um 08:46 |
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26.5.2026 - Cyberangriff auf Lopesan: Massiver Datendiebstahl erschüttert Gran Canaria Daten von über 27.000 Hotelgästen im Süden Gran Canarias erbeutet. Die Hackergruppe Trezor attackiert Lopesan-Hotels in Maspalomas. Alle Details zum Vorfall....- Daten von über 27.000 Hotelgästen im Süden Gran Canarias erbeutet! Gran Canaria – Die Ferienregion im Süden von Gran Canaria wird von einem schweren Zwischenfall im Bereich der Cybersicherheit erschüttert. Der größte Hotelbetreiber der Kanarischen Inseln, die renommierte Lopesan Hotel Group, ist ins Visier professioneller Online-Krimineller geraten. Eine international agierende Hackergruppe, die sich selbst „Trezor“ nennt, hat sich offiziell zu einem großflächigen Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur des Tourismuskonzerns bekannt. Erste Warnhinweise wurden von globalen Plattformen zur Überwachung digitaler Bedrohungen wie Hackmanac abgefangen und analysiert. Der Vorfall zeigt eindringlich, dass die kritische Infrastruktur des kanarischen Tourismussektors zunehmend von globaler Cyberkriminalität bedroht wird. Je mehr digitalisiert wird, desto mer Risiko gibt es! Massiver Datendiebstahl im Süden von Gran Canaria Der erfolgreiche digitale Einbruch hat zu einem empfindlichen Abfluss vertraulicher Informationen geführt. Berichten von Sicherheitsanalysten zufolge erbeuteten die Angreifer ein vollständiges Gästeregister mit den Daten von insgesamt 27.629 Hotelgästen. Betroffen sind primär Urlauber, die Aufenthalte in den exklusiven Vier- und Fünf-Sterne-Resorts der Kette in den beliebten Zonen Meloneras und Maspalomas (Gemeinde San Bartolomé de Tirajana) gebucht hatten. Die kompromittierten Server der Hotelgruppe enthielten sensible und detaillierte Kundenprofile. Zu den gestohlenen Informationen gehören unter anderem: - Vollständige Vor- und Nachnamen sowie das Alter der Reisenden - Gültige E-Mail-Adressen und Ländervorwahlen - Exakte Reisedaten, Aufenthaltsdauern und zugewiesene Zimmernummern - Individuelle Sprachpräferenzen und logistische Interna des Hotelbetriebs - Vertrauliche Buchungsdetails zu Wellness- und Spa-Behandlungen in den Resorts Durch diese Kombination aus persönlichen Stammdaten, Konsumverhalten und sensiblen Gesundheitsprofilen erhalten Kriminelle ein präzises Werkzeug für spätere Straftaten. Experten warnen, dass diese Datensätze nun für maßgeschneiderte Betrugskampagnen (wie Phishing-Mails) oder gezielten Identitätsdiebstahl gegen meist einkommensstarke europäische Urlauber missbraucht werden könnten. Kritische Phase der IT-Forensik eingeleitet Der Vorfall wurde am Montag, dem 11. Mai 2026, offiziell im IT-Sicherheitsnetzwerk der Lopesan-Gruppe registriert. Unmittelbar danach liefen umfassende technische Gegenmaßnahmen und Analysen an. In Systemen zur digitalen Risikobewertung wird der Angriff aktuell mit einem sogenannten ESIX-Schweregrad von 5.04 gelistet. Dieser Wert signalisiert eine mittlere bis hohe Relevanz und verdeutlicht das erhebliche Schadenspotenzial für das Unternehmen und seine Kunden. Der Status des Vorfalls wird intern und extern als „ausstehend zur offiziellen Bestätigung durch IT-Auditoren“ geführt. Spezialisierte Teams für digitale Forensik arbeiten unter Hochdruck daran, die exakte Schwachstelle in den Systemen zu lokalisieren. Dabei stehen verschiedene Einbruchswege im Fokus der Ermittlungen: - Direktbuchungsportale: Mögliche Sicherheitslücken in den Schnittstellen der eigenen Webseiten. - Zahlungsdienstleister: Schwachstellen bei externen Systemen zur Abwicklung von Kreditkartenzahlungen. - Social Engineering: Gezielte Phishing-Angriffe auf Mitarbeiter, um administrative Zugangsdaten zu den zentralen Datenbanken zu erschleichen. Rechtliche Konsequenzen und die Rolle der AEPD Die Lopesan Hotel Group steuert durch das Datenleck auf eine komplexe juristische Auseinandersetzung zu. Sollte die spanische Datenschutzbehörde Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) feststellen, dass der Hotelkonzern die nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen vernachlässigt hat, drohen empfindliche Konsequenzen. Die DSGVO sieht bei unzureichender Sicherung von Kundendaten erhebliche Bußgelder vor, die sich am globalen Jahresumsatz des Unternehmens orientieren. Hintergrund: Hotelketten auf den Kanaren im Visier von Hackern Der aktuelle Angriff auf Lopesan ist kein Einzelfall, sondern fügt sich in eine besorgniserregende Reihe von Cyberattacken auf den Kanarischen Inseln ein. In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Hotels und öffentliche Institutionen auf Teneriffa, Gran Canaria und Lanzarote Opfer von Ransomware- und Datendiebstahl-Kampagnen. Die Tourismusbranche gilt als das wirtschaftliche Rückgrat des Archipels. Da hier täglich riesige Mengen an Kreditkartendaten, Passkopien und persönlichen Profilen internationaler Gäste verarbeitet werden, sind Hotelketten zu einem Primärziel für global operierende Erpresserbanden geworden. Oft nutzen die Angreifer den Umstand, dass die digitale Transformation im Gastgewerbe rasant vorangetrieben wurde, die Budgets für Cybersicherheit und Firewalls jedoch nicht im gleichen Maße mitgewachsen sind. Ein erfolgreicher Angriff blockiert im schlimmsten Fall digitale Check-in-Systeme, elektronische Zimmerschlüssel und die gesamte interne Logistik, was zu enormen Umsatzausfällen führt. Auswirkungen auf das Image der Urlaubsregion Neben den direkten technischen und juristischen Folgen hat der IT-Ausfall beim Branchenriesen Lopesan auch spürbare Auswirkungen auf das Marketing. Laufende Kampagnen zur Kundenbindung mussten vorübergehend gestoppt werden. Zudem droht der Vorfall das Vertrauen in die Marke „Maspalomas Costa Canaria“ als sicheres und modernes Reiseziel zu beschädigen. In der regionalen Politik und Wirtschaft der Kanaren hat der Vorfall die Debatte um die Widerstandsfähigkeit der kritischen Infrastruktur neu entfacht. Experten fordern ein radikales Umdenken: Hotelkonzerne dürfen Investitionen in Datenschutz und Cybersicherheit nicht länger als reinen Kostenfaktor betrachten. Moderne Verschlüsselungssysteme und kontinuierliche Mitarbeiterschulungen sind im Kampf gegen hochgradig organisierte Cyberkriminelle mittlerweile überlebenswichtig, da die Angreifer längst keinen Unterschied mehr zwischen weltweiten Bankennetzwerken und den Reservierungssystemen des kanarischen Tourismussektors machen. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 26.05.2026 um 06:38 |
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26.5.2026 - Krise der Selbstständigen: Darum drohen den Kanaren neue Proteste Steigende Kosten trotz SMI-Anpassung 2026: Die Selbstständigen auf den Kanaren gehen erneut auf die Straße. Erfahren Sie alles über die Hintergründe....- Am kommenden Sonntag wird wieder protestiert! Kanaren/Spanien – Die Geduld der spanischen „Autónomos“ ist am Ende: Knapp drei Monate nach den letzten landesweiten Großdemonstrationen formiert sich auf den Kanarischen Inseln erneut heftiger Widerstand. Die selbstständigen Kleinunternehmer und Freiberufler planen die Rückkehr auf die Straße. Ihr Ziel ist es, den Druck auf die Regionalregierung massiv zu erhöhen, um spürbare und nachhaltige Verbesserungen ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erzwingen. Trotz der jüngsten gesetzlichen Anpassungen – wie der Erhöhung des spanischen Mindestlohns (SMI) im Jahr 2026 auf 1.221 Euro pro Monat – hat sich an der prekären Realität für die meisten Selbstständigen kaum etwas geändert. Im Gegenteil: Die Kluft zwischen Angestellten und inhabergeführten Kleinbetrieben vergrößert sich zusehends. Die Existenzängste im Sektor wachsen täglich. Dauerschleife Existenzkampf: Bürokratie und steigende Fixkosten Die Hauptbeschwerden der kanarischen Selbstständigen betreffen strukturelle Ungerechtigkeiten, die seit Jahren ungelöst bleiben. Während das Arbeitsrecht für Angestellte kontinuierlich ausgebaut wird, stehen Kleinunternehmer oft ohne sozialen Schutzschirm da. Zu den größten Kritikpunkten gehören: - Fehlender Urlaubsanspruch: Wer nicht arbeitet, verdient nichts und bleibt auf den Fixkosten sitzen. Ein echter Erholungsurlaub ist für die Mehrheit ein unbezahlbarer Luxus. - Mangelhafte Arbeitslosenabsicherung: Ein echtes, unbürokratisches Arbeitslosengeld, das mit der Absicherung von Arbeitnehmern vergleichbar wäre, existiert für Selbstständige in der Praxis faktisch nicht. - Steigende Gebühren und Beiträge: Die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge (Cuotas de Autónomos) sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Pilar Rodríguez, die Präsidentin der Plattform für die Würde der Selbstständigen „30N“ auf Gran Canaria, bestätigte das Wiederaufflammen der Bewegung. Der Sektor mobilisiere sich erneut, um einen nationalen Aufruf zu unterstützen, der maßgeblich von dem bekannten spanischen Anwalt Daniel Vosseler initiiert wurde. Das Concilia-Programm: Ein Tropfen auf dem heißen Stein? Zwar zeigt sich die Plattform 30N gesprächsbereit und begrüßt die Einführung des von der kanarischen Regierung geförderten Concilia-Programms, dennoch bleibt die Kritik scharf. Das Programm bringt zwar punktuell Entlastung, greift laut Rodríguez jedoch viel zu kurz. Die offiziellen Wirtschaftsdaten der Region sprechen eine deutliche Sprache: Die Zahl der Abmeldungen von Gewerben steigt kontinuierlich, da immer mehr Unternehmer die laufenden Kosten schlichtweg nicht mehr decken können. Interessant ist dabei der zeitliche Zusammenhang: Das Concilia-Programm nahm genau zu dem Zeitpunkt Gestalt an, als die Proteste der Autónomos im Winter ihren Höhepunkt erreichten. „Wir können es nicht mit absoluter Sicherheit belegen, aber die Erfahrung zeigt: Jedes Mal, wenn wir auf die Straße gehen, bewegen sich die politischen Entscheidungsträger“, betont Rodríguez. Das Concilia-Programm beinhaltet unter anderem folgende finanzielle Hilfen: - Zuschüsse für Vertretungen während des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs. - Finanzielle Unterstützung bei der Einstellung von Personal zur Betreuung von Minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen. - Teilweise Deckung der Kosten für Kindertagesstätten und Tageszentren. Die Wurzel des Problems liegt in Madrid Die Vertreter der Selbstständigen betonen die grundsätzlich konstruktive Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für Selbstständige der Regierung der Kanarischen Inseln. In mehreren Arbeitstreffen habe die regionale Politik ihre Unterstützung signalisiert und zugesagt, im Rahmen ihrer Kompetenzen alles Mögliche zur Verbesserung der Lage beizutragen. Gleichzeitig machen die Verbände jedoch deutlich, dass die eigentliche Ursache der Krise auf staatlicher Ebene verankert ist. Die entscheidenden Steuergesetze, Sozialversicherungsreformen und Arbeitsmarktregelungen werden in Madrid beschlossen. Von dort stammen die meisten fiskalischen Maßnahmen, die den Sektor nach Ansicht der Betroffenen zunehmend „ersticken“. Der SMI-Effekt 2026: Warum die Mindestlohnerhöhung Autónomos belastet Ein kritischer Faktor in der aktuellen Debatte ist die Kopplung der Sozialversicherungssysteme an den nationalen Mindestlohn (SMI). Im Jahr 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Spanien per königlichem Dekret auf 1.221 Euro brutto im Monat (bei 14 jährlichen Zahlungen) angehoben. Was für Angestellte eine überfällige Kaufkraftanpassung bedeutet, erhöht für viele Selbstständige mit eigenen Angestellten den finanziellen Druck massiv. Zusätzlich steigt mit der Anhebung des SMI erfahrungsgemäß auch die Basis für die Berechnung der Mindestbeiträge zur Sozialversicherung für die Autónomos selbst. Die sogenannte Anpassung der Beiträge an das reale Einkommensniveau steht zwar ganz oben auf der Reformliste der Verbände, die aktuelle Umsetzung führt jedoch bei vielen Kleinunternehmern im Niedrigeinkommensbereich zu einer Mehrbelastung statt zu einer Entlastung. Blick in die Zukunft: Forderung nach echtem Wandel Die goldenen Zeiten zu Beginn des 21. Jahrhunderts, in denen Selbstständigkeit auf den Kanaren noch ein Garant für wirtschaftlichen Aufstieg war, sind vorbei. Um die Trendwende einzuleiten, fordern die Verbände eine radikale politische Neuausrichtung. Die Betroffenen verlangen einen spürbaren Wandel und eine politische Ordnung, die den wirtschaftlichen Wert von Kleinunternehmern für die Gesellschaft anerkennt. Ein kleiner Lichtblick ist die geplante Ausschreibung der kanarischen Regierung zur Absicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Baja Temporal). Diese Vereinbarung sieht vor, dass die Sozialversicherungsbeiträge im Krankheitsfall für zwei Monate von der öffentlichen Hand übernommen werden. Für Rodríguez ist dies ein „wichtiger Meilenstein“, ersetzt jedoch nicht das eigentliche Kernziel: den uneingeschränkten, gesetzlichen Zugang zu einem fairen Arbeitslosengeld für alle Selbstständigen in Spanien. Am Sonntag wird wieder demonstriert! – TF-
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| Autor: infos-grancanaria - 26.05.2026 um 06:31 |
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26.5.2026 - Spielplan UD Las Palmas – Saison 2025/2026 in Liga 2 41. Spieltag: UD Las Palmas nur Unentschieden, möglicher Aufstieg wird nur über die Relegation erfolgen können!...- Spielplan UD Las Palmas – Saison 2025/2026 in Liga 2 Dieser Spielplan UD Las Palmas ist ein Richtwert für die Saison 2025/2026 für das Team von Gran Canaria in der spanischen zweiten Liga (La Liga 2). Die Spieltage variieren ja nach Saisonverlauf. Wir passen dies regelmäßig an. UD Las Palmas hat in der vergangenen Saison den Klassenerhalt leider nicht geschafft. Man will aber umgehend wieder in die erste Liga! – VIEL ERFOLG DABEI! Tabelle der TOP 6 2025/2026 (Stand 26.05.2026 – 18:20 Uhr) - weiterlesen und zum Spielplan...-
Quelle: weiterlesen und zum Spielplan |
| Autor: infos-grancanaria - 26.05.2026 um 06:26 |
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25.5.2026 - Lokalnachrichten Mix Radio Mogán feiert San Antonio „El Chico“ vom 5. bis 14. Juni In Mogán starten vom 5. bis 14. Juni die Patronatsfeste zu Ehren von San Antonio „El Chico“. Zu den Höhepunkten zählen die traditionelle Romería-Ofrenda, zahlreiche Familien- und Kulturveranstaltungen sowie das Konzert des argentinischen Sängers Coti am 12. Juni zur „Noche de Vísperas“. Bürgermeisterin Onalia Bueno betonte bei der Vorstellung des Programms die Bedeutung der Feierlichkeiten für die kanarische Tradition und Kultur. Die Veranstaltungen verbinden auch in diesem Jahr Brauchtum, Musik und Freizeitangebote für alle Generationen. Der Festauftakt erfolgt am 5. Juni mit dem traditionellen Glockengeläut und dem Pregón von Pedro Rodríguez, bekannt als „Pedro el del Laurel“. Im Anschluss findet das XV. Memorial Juan José Rodríguez Sánchez mit Folkloregruppen und Musik statt. Am 6. Juni zieht die beliebte Romería-Ofrenda durch den historischen Ortskern von Mogán. Erwartet werden 16 lokale Gruppen und zahlreiche Parrandas. Besucher werden gebeten, traditionelle kanarische Kleidung zu tragen. Der 13. Juni, der Tag des Schutzpatrons San Antonio, bildet den religiösen Höhepunkt der Feierlichkeiten. Dabei wird San Antonio symbolisch zum „ewigen Bürgermeister“ von Mogán ernannt. Danach folgen Prozession, Musik, traditionelle „Bajada de la Rama“ und eine große Verbena bis in die Morgenstunden. Das Festprogramm endet am 14. Juni mit einem Kunsthandwerksmarkt und mehreren Live-Auftritten im Parque Nicolás Quesada. Coalición Canaria fordert Schutz kleiner Renten Die Partei Coalición Canaria will im Gemeinderat von San Bartolomé de Tirajana erreichen, dass Zuschüsse der Kanarischen Regierung für Rentner nicht mehr als zusätzliches Einkommen angerechnet werden. Hintergrund ist ein jährlicher Zuschlag von 400 Euro für Empfänger kleiner beitragsfreier Renten. Laut CC könnte die staatliche Regelung dazu führen, dass Betroffene dadurch weniger Rente erhalten. Parteisprecher Alejandro Marichal fordert deshalb eine Anpassung der spanischen Gesetzgebung, um ältere Menschen und Menschen mit Behinderung besser zu schützen. Traditionelle „Masparranda“ begeistert San Fernando Hunderte Besucher feierten in San Fernando de Maspalomas erneut die traditionelle „Masparranda“. Im Mittelpunkt standen kanarische Musik, regionale Spezialitäten und das gemeinsame Feiern der Nachbarschaft. Serviert wurden unter anderem Ziegenfleisch, Schweinefleisch und über 100 Kilo Papas Arrugadas. Für musikalische Unterhaltung sorgten mehrere Folkloregruppen und Parrandas. Die Veranstalter betonten die Bedeutung der Feier für den Erhalt der kanarischen Traditionen und des Gemeinschaftsgefühls im Ort. Personalmangel sorgt für lange Wartezeiten beim Führerschein Der Führerscheinerwerb wird auf den Kanaren zunehmend schwieriger. Grund dafür ist der Mangel an Fahrlehrern und Prüfern der Verkehrsbehörde DGT. Fahrschulen berichten von Wartezeiten von bis zu zwei Monaten für Fahrprüfungen und praktische Unterrichtsstunden. Die steigende Nachfrage könne derzeit kaum noch bewältigt werden. San Bartolomé de Tirajana verstärkt Polizei und Feuerwehr Die Gemeinde San Bartolomé de Tirajana hat ihre Sicherheitskräfte deutlich aufgestockt. Insgesamt wurden 30 neue Polizeibeamte sowie elf Feuerwehrkräfte offiziell als feste Mitarbeiter eingestellt. Die neuen Einsatzkräfte sollen vor allem die touristischen Gebiete rund um Maspalomas, Meloneras und Playa del Inglés besser absichern. Die Vereidigung der neuen Polizisten findet am 28. Mai im Rathaus von Tunte statt.
Quelle: mixradio.eu |
| Autor: mixradio.eu - 25.05.2026 um 14:41 |
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25.5.2026 - Tejeda rüstet auf: Neue Kameras für die Verkehrsüberwachung un Kennzeichenerkennung Mehr Sicherheit in Tejeda: Die Gemeinde investiert in moderne Verkehrsüberwachung und Kennzeichenleser. Alle Standorte und Details hier im Überblick...- Betrifft es auch Anwohner? Tejeda – High-Tech im Bergdorf: Wo in Tejeda bald elf neue Überwachungskameras und Kennzeichenleser installiert werden. Betrifft es auch Anwohner? Die Gemeinde Tejeda geht einen wichtigen Schritt in Richtung moderne Infrastruktur und digitale Verkehrsüberwachung. Der Vergabeausschuss des Stadtrats hat den offiziellen Vorschlag eingebracht, ein umfassendes System aus Sicherheitskameras und automatischen Kennzeichenlesegeräten im Stadtgebiet zu installieren. Damit reagiert die lokale Verwaltung auf die steigenden Anforderungen an das Verkehrsmanagement und die Sicherheit im beliebten Bergdorf. Den Zuschlag für das ambitionierte Projekt soll das spezialisierte Unternehmen Tradesegur erhalten. Das Gesamtbudget für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der gesamten Anlage beläuft sich auf 81.855 Euro. Im Vertrag sind neben den eigentlichen Endgeräten auch sämtliche notwendigen Hilfskomponenten enthalten – dazu gehören Masten, Verkabelungen, moderne Stromversorgungssysteme sowie die erforderliche Kommunikations- und Softwareausrüstung. Effizientes Verkehrsmanagement und schnelle Entscheidungen Das primäre Ziel dieser Investition ist die Implementierung eines intelligenten Straßenverkehrskontrollsystems an strategischen Punkten der Gemeinde. Durch den Einsatz moderner Technik erhofft sich die Verwaltung eine spürbare Verbesserung des täglichen Verkehrsflusses. Zudem sollen die gewonnenen Daten den kommunalen Diensten dabei helfen, verkehrstechnische Entscheidungen schneller und auf Basis objektiver Fakten zu treffen. Die Kombination aus kontinuierlicher Videoüberwachung und automatischer Kennzeichenerkennung (ANPR) ermöglicht eine lückenlose Erfassung des Fahrzeugaufkommens. So können Engpässe, Stoßzeiten oder Unregelmäßigkeiten im Verkehrsnetz von Tejeda frühzeitig erkannt und behoben werden. Die neuen Standorte im Überblick: Hier wird kontrolliert Insgesamt umfasst das Projekt elf Verkehrsüberwachungskameras und vier spezielle Kennzeichenlesegeräte. Um eine optimale Abdeckung zu gewährleisten, wurden die Geräte über das gesamte Gemeindegebiet verteilt. Die Kameras werden an folgenden markanten Punkten installiert: - Busbahnhof: Zentraler Knotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr. - Friedhofsparkplatz: Häufig genutzter Bereich für Besucher und Anwohner. - Müllsammelstelle von El Motor: Überwachung zur Vermeidung von illegaler Entsorgung und Verkehrsbehinderungen. - Stadtzentrum & Bibliothek: Schutz der Fußgängerzonen und zentralen Straßen. - Seniorenclub & Zentrum für Heilpflanzen: Wichtige öffentliche Einrichtungen mit regelmäßigem Publikumsverkehr. - Lomo Los Santos: Strategischer Verkehrspunkt im Gemeindegebiet. Die vier hochentwickelten Kennzeichenlesegeräte werden gezielt am Busbahnhof, auf dem Friedhofsparkplatz, am Zentrum für Heilpflanzen sowie in Lomo Los Santos platziert, um den ein- und ausfließenden Verkehr präzise zu analysieren. Strikter Datenschutz: Keine Überwachung von Wohngebäuden Die Gemeindeverwaltung betont, dass der Datenschutz der Bürger und Besucher zu jedem Zeitpunkt absolut gewährleistet bleibt. Bei der Auswahl der Standorte wurde streng darauf geachtet, dass sich keine Wohngebäude oder privaten Grundstücke im direkten Sichtfeld der Linsen befinden. Die Anlagen werden ausschließlich im Freien und in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn errichtet. Eine großflächige Überwachung des öffentlichen Raums abseits der Straße ist rechtlich und technisch ausgeschlossen. Durch programmierte Sichtweitenbeschränkungen und digitale Maskierungen wird sichergestellt, dass die Kameras ausschließlich den fließenden und ruhenden Fahrzeugverkehr erfassen. Wirtschaftlicher Kontext: Einordnung mit dem aktuellen SMI 2026 Kommunale Investitionen wie diese in Tejeda lassen sich auch im Verhältnis zu den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Spanien betrachten. Der gesetzliche Mindestlohn (SMI – Salario Mínimo Interprofesional) wurde für das Jahr 2026 nach den jüngsten Beschlüssen der Regierung auf 1.167 Euro brutto pro Monat festgesetzt (basierend auf den in Spanien üblichen 14 jährlichen Auszahlungen). Rechnet man diesen Betrag auf die regulären 12 Monate um, entspricht dies einem monatlichen Bruttogehalt von 1.361,50 Euro. Die Vergabe des Überwachungsauftrags im Gesamtwert von 81.855 Euro entspricht somit statistisch gesehen dem Äquivalent von rund 70 monatlichen Mindestlöhnen (bzw. knapp 60 Monaten bei 12 Auszahlungen). Diese Relation verdeutlicht den Stellenwert, den die Gemeinde der Modernisierung ihrer Sicherheitsinfrastruktur beimisst – eine Investition, die trotz gestiegener allgemeiner Betriebskosten und Lohnanpassungen als prioritär eingestuft wird, um die Lebensqualität im Ort langfristig zu sichern. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 25.05.2026 um 07:33 |
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25.5.2026 - Einzelfall Shakira und Finanzamt? Auf keinen Fall, hier die bekanntesten Paukenschläge! Sensation vor Gericht: Popstar Shakira gewinnt den Millionen-Steuerstreit in Spanien. Doch sie ist kein Einzelfall. Wie Piqué, Alonso und Co. der Steuerbehörde AEAT erfolgreich die Stirn boten...- Wie Piqué, Alonso und Co. der Steuerbehörde AEAT erfolgreich die Stirn boten. Spanien – Es ist ein Urteil mit Paukenschlag-Potenzial und dabei kein Einzelfall: Die kolumbianische Pop-Ikone Shakira hat einen wegweisenden Etappensieg im jahrelangen Rechtsstreit mit den spanischen Finanzbehörden errungen. Das spanische Nationalgericht entschied zugunsten der Sängerin und verurteilte die berüchtigte Steuerbehörde (AEAT) zur Rückzahlung von stolzen 60 Millionen Euro. Ein herber Rückschlag für den Fiskus, der in den vergangenen Jahren immer wieder Jagd auf prominente Millionäre gemacht hat – und dabei nicht selten vor den Schranken des Gerichts scheiterte. Der Fall zeigt ein deutliches Muster: Immer mehr Prominente, Sportstars und Unternehmer weigern sich, voreilige Vergleiche zu unterschreiben, die sie im Rampenlicht als schuldig brandmarken würden. Sie ziehen lieber über Jahre hinweg vor Gericht, um ihre Unschuld zu beweisen. Shakira ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Das Urteil im Fall Shakira: Wenn Indizien nicht ausreichen Im Kern des Verfahrens ging es um das Steuerjahr 2011. Die spanische Steuerbehörde war felsenfest davon überzeugt, dass sich der Weltstar in diesem Zeitraum länger als die gesetzlich verankerten 183 Tage in Spanien aufgehalten hatte. In Spanien greift ab dieser magischen Grenze die unbeschränkte Steuerpflicht. Wer mehr als ein halbes Jahr im Land lebt, wird als sogenannter Steuerinländer eingestuft und muss sein weltweites Einkommen dort versteuern. Das Problem für den Staat: Die Ermittler konnten die lückenlose Anwesenheit der Sängerin schlichtweg nicht beweisen. Da handfeste Beweise fehlten, hob das Gericht die Steuerbescheide sowie alle damit verbundenen Bußgelder und Strafen vollständig auf. Doch aufgeatmet werden darf im Lager der Sängerin noch nicht endgültig. Wie aus Kreisen der AEAT gegenüber der Nachrichtenagentur EFE bestätigt wurde, plant die Behörde, das Urteil nicht kampflos hinzunehmen und Berufung vor dem Obersten Gerichtshof einzulegen. Der Kampf gegen Windmühlen: Promis im Visier des Fiskus Der Fall Shakira verdeutlicht ein Phänomen, das in Spanien seit Jahren für Schlagzeilen sorgt. Die Steuerbehörde geht oft mit extrem hohem Druck und drakonischen Strafandrohungen gegen Personen des öffentlichen Lebens vor. Für viele Betroffene geht es dabei um existenzielle Summen und den Ruf. Zum Vergleich: Während der normale Bürger in Spanien im Jahr 2026 durch den gesetzlichen Mindestlohn (SMI) von aktuell 1.221 Euro brutto (bei 14 Jahresgehältern) geschützt ist und bei diesem Einkommen von der Einkommensteuer befreit bleibt, bewegen sich die Forderungen gegen Top-Verdiener oft im Bereich von Hunderten von Jahresgehältern. Doch die Strategie der Behörde, Prominente durch die Androhung von Haftstrafen zu schnellen Millionen-Vergleichen zu drängen, bröckelt. Prominente Beispiele zeigen, dass sich Hartnäckigkeit vor Gericht auszahlt. Gerard Piqué: Triumph um die eigenen Bildrechte Auch Shakiras Ex-Partner, die Fußball-Legende Gerard Piqué, stand im Visier der Steuerfahnder. Die AEAT brummte dem ehemaligen Innenverteidiger des FC Barcelona eine Geldstrafe von 2,1 Millionen Euro auf. Der Vorwurf: Piqué habe eine vermeintliche Briefkastenfirma genutzt, um die Einnahmen aus seinen wertvollen Bildrechten über die deutlich günstigere Körperschaftsteuer (25 bis 30 Prozent) statt über die persönliche Einkommensteuer (bis zu 45 Prozent) abzuwickeln. Zudem wurden ihm Unregelmäßigkeiten beim Abzug britischer Sozialversicherungsbeiträge aus seiner Zeit bei Manchester United vorgeworfen. Im Jahr 2021 folgte das Machtwort des Obersten Gerichtshofs: Die Richter hoben die Strafen komplett auf. Die Begründung war eindeutig. Piqués Firma war keineswegs eine leblose Hülle, sondern ein eigenständiges Unternehmen mit echten Angestellten und realem Geschäftsbetrieb. Auch die britischen Sozialabgaben wurden rechtmäßig als Betriebsausgaben anerkannt. Jorge Lorenzo: Wohnsitz in der Schweiz war kein Fake Noch dramatischer verlief das Verfahren gegen den fünffachen MotoGP-Weltmeister Jorge Lorenzo. Hier forderte das Finanzamt eine astronomische Summe von rund 45 Millionen Euro. Die Behörde unterstellte dem Rennfahrer, seinen Wohnsitz in Lugano (Schweiz) nur vorzutäuschen, um dem spanischen Steuersystem zu entkommen. Lorenzo trat den Gegenbeweis an und siegte in zwei Instanzen. Zuerst entschied das Zentrale Wirtschafts- und Verwaltungsgericht (TEAC) im Jahr 2021, dass die geforderten 35 Millionen Euro für die Jahre 2013 bis 2015 unberechtigt waren. Im Jahr 2023 zog das Regionale Wirtschaftsgericht Kataloniens (TEAR) nach und strich auch die restliche Strafe von über 10 Millionen Euro für das Jahr 2016. Lorenzo bewies, dass die Schweiz sein realer Lebensmittelpunkt war, und entging dem finanziellen Ruin. Xabi Alonso: Bis zum Freispruch gekämpft Ein Paradebeispiel für kompromisslose Gegenwehr lieferte Xabi Alonso, der ehemalige Mittelfeldregisseur von Real Madrid und erfolgreiche Fußballtrainer. Die Staatsanwaltschaft fuhr schwere Geschütze auf: Sie forderte acht Jahre Haft und eine Millionenstrafe, weil Alonso über eine Firma in Portugal Steuern im Wert von knapp zwei Millionen Euro hinterzogen haben soll. Alonso lehnte jeden Deal ab und wurde vom Obersten Gerichtshof vollständig freigesprochen – die Struktur in Portugal war legal und transparent. Wenig später folgte der zweite Streich: Das Nationalgericht wies eine weitere Nachforderung über 300.000 Euro ab und rügte die Steuerbehörde deutlich. Die Beamten hätten ihre Kompetenzen überschritten und unzulässige Rechtsmittel angewendet. Dani Alves: Sechs Siege in Folge gegen die AEAT Abseits seiner schweren strafrechtlichen Probleme in anderen Bereichen hat der Brasilianer Dani Alves eine beispiellose Siegesserie gegen die spanischen Steuerbehörden vorzuweisen. Insgesamt sechs Mal gaben die Gerichte dem ehemaligen Barça-Star recht. Allein zwischen 2023 und 2024 summierten sich die richterlichen Anordnungen zur Rückzahlung an den Spieler auf rund 9,2 Millionen Euro. Die Gerichte stellten wiederholt klar, dass Alves seine Einnahmen aus Bildrechten absolut korrekt deklariert hatte und die Verdachtsmomente der Steuerhinterziehung haltlos waren. Andrés Iniesta: Rechtbeistand auch für die eigenen Weingüter Selbst das sympathische Fußball-Idol Andrés Iniesta blieb nicht verschont. Das Nationalgericht bewahrte den Schützen des spanischen WM-Siegtores von 2010 vor einer Nachzahlung von vier Millionen Euro, ebenfalls im Kontext der Bildrechte-Verwaltung. Doch der Fiskus legte sich auch mit dem Geschäftsmann Iniesta an. Wegen angeblicher Fehler beim Vorsteuerabzug seiner Weingüter (Bodegas Iniesta) forderte die Behörde rund 70.000 Euro von ihm. Auch hier behielt der Sportler die Nerven: Das Gericht entschied, dass dem landwirtschaftlichen Betrieb der Vorsteuerabzug auf den vorliegenden Rechnungen keinesfalls verwehrt werden durfte. Fazit: Ein Signal mit Signalwirkung für die Zukunft Die jüngste Urteilswelle zeigt, dass die spanischen Gerichte die aggressive Praxis der Steuerbehörde zunehmend kritisch hinterfragen. Für Prominente und deren Steuerberater senden diese Siege ein klares Signal: Es lohnt sich, gegen unberechtigte oder unzureichend bewiesene Steuerbescheide vorzugehen. Der Fall Shakira wird mit Sicherheit nicht das letzte Verfahren gewesen sein, bei dem die spanische Steuerbehörde eine empfindliche und teure Niederlage einstecken musste. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 25.05.2026 um 07:26 |
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Gran Canaria Wochenrückblick vom 24. Mai 2026 Luxusoffensive bei Lopesan, Strandunfall, Sommerwetter und mehr! Gran Canaria – Da ein Gran Canaria Wochenrückblick immer etwas Angenehmes ist, um die Geschehnisse der Woche nochmals aufzufrischen, haben wir hier für Sie die TOP 5 News im Gran Canaria Wochenrückblick der wichtigsten Themen der vergangenen Woche zusammengestellt. Dies hier ist die eine kurze Zusammenfassung über das, was in der vergangenen Woche des Monats Mai 2026 die Leser unserer Seite am meisten interessiert hat. - weiterlesen...-
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| Autor: infos-grancanaria - 25.05.2026 um 04:27 |
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24.5.2026 - Motorradfahrer auf GC-60 bei Fataga schwer verunfallt Heute Mittag ist auf der GC-60 nahe Fataga ein Motorradfahrer schwer verunfallt. Hier alle Details...- Der Unfall ereignete sich gegen 13 Uhr. San Bartolomé de Tirajana – Laut einem Bericht der Notrufzentrale 1-1-2 ist heute auf der GC-60 nahe Fataga ein Motorradfahrer verunfallt und wurde dabei schwer verletzt. Laut weiteren Angaben ereignete sich der Unfall gegen 13 Uhr, dies war der Zeitpunkt des Notrufes. Bei dem Motorradfahrer handelt es sich um einen 32-jährigen Mann. Er ist mit seinem Motorrad auf der GC-60 unterwegs gewesen und schwer gestürzt. Die Notrufzentrale aktivierte umgehend alle notwendigen Ressourcen. Aufgrund der schweren Verletzungen wurde auch ein Hubschrauber angefordert. Die Feuerwehr stellte sicher, dass der Heli auf der GC-60 landen konnte. Nachdem der Mann stabilisiert wurde,wurde wurde er in die Uniklinik Insular geflogen. Er erlitt durch den Unfall ein schweres Polytrauma. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 24.05.2026 um 13:20 |
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23.5.2026 - Zu Unrecht in Spanien von der Seguridad Social gepfändet: So fordern Sie Ihr Geld zurück (2026) Wurde Sie von der Sozialversicherung zu Unrecht gepfändet? Erfahren Sie, wie Sie unberechtigte Einbehaltungen über dem SMI-Limit 2026 online zurückfordern...- Der neue Ratgeber von IGC! In Spanien kommt es immer öfters vor, dass die Allgemeine Kasse der Sozialversicherung (TGSS) Teile einer Rente einbehält oder pfändet. Viele Rentner sind verunsichert, wenn ihre monatlichen Bezüge plötzlich geringer ausfallen. Die gute Nachricht: Wer glaubt, dass eine Einbehaltung zu Unrecht erfolgt ist, kann diese Beträge unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern. Gleiches gilt auch für Pfändungen von Bankkonten bei Selbstständigen etc. Pfändungsgrenzen verstehen: Der Schutz durch den SMI 2026 Um das Verfahren zur Rückerstattung zu verstehen, muss zunächst die gesetzliche Grundlage betrachtet werden. Eine Pfändung von Rentenbezügen ist in Spanien nur dann zulässig, wenn die Rente den festgelegten Mindestbetrag – den sogenannten Salario Mínimo Interprofesional (SMI) – übersteigt. Dieser Mindestlohn dient als soziale Sicherungsgrenze. Aktuelle Zahlen für 2026: Der gesetzliche Mindestlohn (SMI) wurde für das Jahr 2026 auf 1.221 Euro pro Monat (bei 14 Zahlungen) festgesetzt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Einkommensteile, die unter dieser Grenze liegen, sind in der Regel vor Pfändungen geschützt. Wird eine Rente beispielsweise mit 1.400 Euro ausgezahlt, darf sich eine Pfändung rechtlich nur auf den Betrag beziehen, der die Schwelle von 1.221 Euro übersteigt. Sollten Sie den Eindruck haben, dass die Sozialversicherung mehr als den zulässigen Anteil einbehalten hat oder die Pfändung auf einem fehlerhaften Bescheid beruht, ist ein Einspruch bzw. ein Rückerstattungsantrag der richtige Weg. Warum behält die Sozialversicherung Geld ein? Bevor ein Antrag gestellt wird, sollten Rentner prüfen, ob die Einbehaltung tatsächlich „unrechtmäßig“ ist. Häufige Gründe für rechtmäßige Abzüge sind: - Offene Forderungen oder Schulden gegenüber der Sozialversicherung. - Rückforderungen aufgrund von unrechtmäßig erhaltenen Leistungen in der Vergangenheit. - Korrekturen bei Überzahlungen durch die öffentliche Verwaltung. Wenn jedoch keine dieser Situationen vorliegt oder die Berechnung des Einbehalts fehlerhaft ist, haben Versicherte das Recht, aktiv zu werden. Schritt-für-Schritt: So fordern Sie Ihr Geld online zurück Dank der Digitalisierung der spanischen Behörden lässt sich der Rückerstattungsantrag effizient über das Online-Portal der Sozialversicherung abwickeln. Juan José Padilla, Anwalt bei Crealia Abogados & Asesores, betont, dass der Prozess mit den richtigen Unterlagen in etwa 10 Minuten erledigt werden kann. 1. Vorbereitung des Antrags Laden Sie zunächst das offizielle Antragsformular für die Rückerstattung unrechtmäßiger Zahlungen (Solicitud de devolución de ingresos indebidos) herunter. Dieses wird über das Online-Portal des Nationalen Instituts für Soziale Sicherheit (INSS) bereitgestellt. Halten Sie beim Ausfüllen folgende Dokumente bereit: - Ihre persönlichen Daten (Identifikationsnummer, Adresse, etc.). - Detaillierte Informationen zur Rückerstattung (Zeitraum, Betrag). - Ihre IBAN für die Überweisung des erstatteten Betrags. 2. Identifizierung im Portal Besuchen Sie die offizielle Website der Sozialversicherung und wählen Sie den Bereich „Bürger“ (Ciudadanos). Navigieren Sie anschließend zum Menüpunkt „Einziehung“ (Recaudación). Dort finden Sie die Option „Rückerstattung von Einkünften aus Sonderprogrammen und -systemen“. Um sicherzustellen, dass Ihre Daten geschützt sind, müssen Sie sich identifizieren. Dies ist möglich über: - Ein elektronisches Zertifikat. - Benutzername und Passwort (Cl@ve-System). - Identifizierung per SMS (sofern Ihre Handynummer im System hinterlegt ist). 3. Einreichung und Bearbeitung Nachdem Sie sich erfolgreich angemeldet haben, folgen Sie den Anweisungen im Online-Formular. Hier müssen Sie die konkrete Sozialversicherungseinrichtung angeben, die für Ihren Fall zuständig ist. Nach der Eingabe des geforderten Betrags und Ihrer Bankdaten übermitteln Sie den Antrag digital an die Behörde. Fazit: Geduld und Sorgfalt zahlen sich aus Nach der Einreichung wird Ihr Antrag von der zuständigen Stelle geprüft. In der Regel erhalten Rentner innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung. Sollte der Antrag bewilligt werden, erfolgt die Auszahlung direkt auf das angegebene Konto. Es lohnt sich daher, bei Unklarheiten über die Rentenhöhe das Gespräch mit den Behörden zu suchen und bei begründetem Verdacht auf Fehlbuchungen das digitale Antragsverfahren zu nutzen. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 23.05.2026 um 18:48 |
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22.5.2026 - Lokalnachrichten Mix Radio Oberster Gerichtshof kippt staatliches Register für Ferienwohnungen Der spanische Oberste Gerichtshof hat Teile des staatlichen Registers für Ferienwohnungen aufgehoben. Die Richter sehen darin einen Eingriff in die Zuständigkeiten der autonomen Regionen. Damit bekommt auch die kanarische Regierung Rückenwind, die gegen das Dekret der Zentralregierung vorgegangen war. TSJC gibt grünes Licht für Projekt El Hornillo Das Oberste Gericht der Kanaren hat einen weiteren Rechtsstreit um das geplante Gewerbegebiet El Hornillo in San Bartolomé de Tirajana beendet. Damit fällt ein wichtiges Hindernis für das seit Jahren geplante Projekt weg. Vorgesehen sind ein Einkaufsbereich, zwei Schulen sowie 319 Wohnungen zwischen der Autobahn und Sonnenland. San Fernando: Emotionaler Auftakt der Patronatsfeste Mit einer bewegenden Eröffnungsrede von Paula Rodríguez Artiles haben die Fiestas von San Fernando 2026 begonnen. Die bekannte Pädagogin erinnerte an die Geschichte von Maspalomas und San Fernando sowie an die Bedeutung von Traditionen und familiären Werten. Besonders emotional war die Erinnerung an ihren verstorbenen Sohn Noé Peña Rodríguez, eine bekannte Persönlichkeit der kanarischen Folklore. Viele Pflegekräfte denken an Berufswechsel Laut einer aktuellen Studie denken vier von zehn Krankenschwestern auf den Kanaren darüber nach, ihren Beruf innerhalb der nächsten zehn Jahre aufzugeben. Rund 17 Prozent ziehen sogar einen Wechsel in den kommenden zwei Jahren in Betracht. Hauptgründe sind hohe Arbeitsbelastung und schwierige Bedingungen im Gesundheitswesen. Mogán investiert über 550.000 Euro in Straßensanierung Die Gemeinde Mogán modernisiert derzeit mehrere Straßen im historischen Ortskern. Neben neuem Asphalt werden Gehwege verbreitert, neue Bäume gepflanzt sowie Beleuchtung und Versorgungsleitungen erneuert. Nach den Patronatsfesten soll zudem ein neuer Kreisverkehr an der GC-200 entstehen, um den Verkehr besser zu regeln. EUROMOGÁN feiert Nachhaltigkeit und Europa Mit einer großen Veranstaltung in Playa de Mogán hat die Gemeinde das EU- geförderte Nachhaltigkeitsprogramm „Mar, Montaña y Cielo“ abgeschlossen. Insgesamt flossen rund 7,4 Millionen Euro aus europäischen Fördermitteln in nachhaltige Tourismus- und Infrastrukturprojekte. Beim Europatag „EUROMOGÁN“ gab es außerdem Workshops, Musik, Gastronomie und Familienaktivitäten rund um Europa und Nachhaltigkeit. ![]() Quelle: mixradio.eu |
| Autor: mixradio.eu - 22.05.2026 um 18:43 |
| Nachrichtenportal - urlaub-grancanaria.hpage.com |
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22.5.2026 - Seebeben vor Gran Canaria: Was über das Beben der Stärke 4,8 bekannt ist Ein Seebeben der Stärke 4,8 hat Gran Canaria erschüttert. Experten geben Entwarnung bezüglich vulkanischer Aktivität. Alle Details zur Lage hier...- Bewohner aus Orten wie Las Palmas, Telde, Gáldar und Agaete berichteten von spürbaren Bewegungen. Gran Canaria – Die Kanarischen Inseln sind am heutigen Freitag von einer spürbaren seismischen Aktivität überrascht worden. Ein Seebeben der Stärke 4,8 erschütterte die Region nördlich von Gran Canaria und war auf weiten Teilen der Insel sowie auf benachbarten Inseln deutlich zu verspüren. Experten des Nationalen Geographischen Instituts (IGN) haben sich bereits zur Lage geäußert. Seebeben bei Gran Canaria: Details zum seismischen Ereignis Das Beben ereignete sich am Vormittag um genau 9:50 Uhr. Das Epizentrum lag etwa 61 Kilometer vor der Küste Gran Canarias in einer Tiefe von rund 30 Kilometern. Die Erschütterungen waren nicht nur auf Gran Canaria, sondern auch in Teilen von Fuerteventura und Teneriffa wahrnehmbar. Bewohner aus Orten wie Las Palmas, Telde, Gáldar und Agaete berichteten von spürbaren Bewegungen. Kurz nach dem Hauptbeben folgten zwei kleinere Nachbeben mit Magnituden von 2,2 und 3,3. Bereits am frühen Morgen, gegen 9:15 Uhr, gab es zudem ein leichtes seismisches Ereignis im Nordwesten der Insel (Magnitude 2,1), das jedoch in einem völlig anderen Zusammenhang steht. Experten-Einschätzung: Tektonik statt Vulkanismus Die Direktorin des IGN auf den Kanarischen Inseln, Ithaiza Domínguez, ordnete das Ereignis gegenüber lokalen Medien ein. Sie betonte, dass der Standort des Bebens zwar „atypisch“ sei, da er weit abseits der üblichen, seismisch hochaktiven Zonen liege, aber keineswegs ohne Präzedenzfall bleibe. Hinsichtlich der Ursache geht das Institut derzeit primär von einem tektonischen Ursprung aus. Domínguez erklärte, dass das Ereignis vermutlich durch langfristige Energieentladungen innerhalb der ozeanischen Erdkruste, die auf die afrikanische Kontinentalkruste trifft, ausgelöst wurde. Das Beben sei als eine Art plötzliche Energiefreisetzung nach einem langen Speicherprozess zu verstehen. Entwarnung: Kein vulkanischer Bezug Eine der brennendsten Fragen der Bevölkerung betraf einen möglichen Zusammenhang mit vulkanischer Aktivität – insbesondere mit dem bekannten Unterwasservulkan Enmedio, der zwischen Teneriffa und Gran Canaria liegt. Hier konnten die Experten weitgehend Entwarnung geben. „Wir können es nie mit absoluter Sicherheit sagen, aber prinzipiell hat dies nichts mit vulkanischer Aktivität zu tun“, so Domínguez. Ein starkes Indiz dafür ist das seismische Muster: Vulkanische Unruhen äußern sich meist in Form von „Schwärmen“ zahlreicher kleinerer Ereignisse. In diesem Fall gab es jedoch ein deutliches Hauptbeben gefolgt von schwächeren Nachbeben – ein klassisches Verhalten für tektonische Verschiebungen. Historischer Kontext Die seismische Aktivität in der Region um die Kanaren wird vom IGN permanent überwacht. Erschütterungen dieser Stärke lösen bei vielen Bewohnern Erinnerungen aus – insbesondere an das Jahr 1989, als ein Beben der Stärke 5,2 in der Nähe des Volcán de Enmedio für Unruhe sorgte. Das aktuelle Ereignis am Freitag zeigt erneut, dass die Region geologisch aktiv bleibt, auch wenn ein direkter vulkanischer Ausbruch derzeit ausgeschlossen wird. Bisher wurden keine nennenswerten Schäden an der Infrastruktur gemeldet. Die Behörden beobachten die seismischen Daten weiterhin genau, um etwaige weitere Bewegungen frühzeitig zu erkennen. – MF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 22.05.2026 um 08:15 |
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22.5.2026 - Spanien: Oberster Gerichtshof kippt zentrales Ferienhaus-Register – Was Eigentümer jetzt wissen müssen Paukenschlag in Spanien: Der Oberste Gerichtshof hat das zentrale Register für Ferienwohnungen gekippt. Das bedeutet das für Eigentümer, Airbnb-Vermietungen und mögliche Rückzahlungen...- Auch Rückzahlungen sind möglich! Spanien – Ein Paukenschlag für den spanischen Immobiliensektor: Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat das umstrittene zentrale Register für touristische Ferienwohnungen für unzulässig erklärt. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Hunderttausende Eigentümer, die ihre Immobilien auf Plattformen wie Airbnb vermieten. Während Tourismusverbände und Regionalregierungen den Beschluss als Sieg für die regionale Selbstverwaltung feiern, stehen nun Fragen zu Rückerstattungen und Schadensersatz im Raum. Einheitliches Register als „Irrweg“ bezeichnet Das erst am 1. Juli eingeführte zentrale Register sollte eigentlich für mehr Transparenz im Bereich der Ferienvermietung sorgen. Eigentümer waren verpflichtet, ihre Objekte dort registrieren zu lassen, um sie weiterhin auf großen Online-Portalen anbieten zu können. Doch das Projekt stieß von Beginn an auf massiven Widerstand. Mehrere autonome Regionen, darunter Valencia und die Kanarischen Inseln, hatten gegen die staatliche Vorgabe geklagt. Sie argumentierten, dass das Register ihre eigenen regionalen Tourismuskompetenzen untergrabe und für unnötige Rechtsunsicherheit sorge. Der Oberste Gerichtshof gab diesen Bedenken nun recht und stufte die entsprechende Verordnung als nichtig ein. Der Verband der Ferienvermietungen der Kanarischen Inseln (Ascav) begrüßte das Urteil ausdrücklich. Präsidentin Doris Borrego sprach von einem „Irrweg“, den der spanische Gerichtshof nun korrigiert habe. Für viele Eigentümer bedeutet dies eine enorme Entlastung, da sie sich nun nicht mehr mit bürokratischen Hürden auseinandersetzen müssen, die den Betrieb ihrer Ferienwohnungen massiv erschwert hatten. Millionenforderungen gegen den Staat möglich Mit dem Urteil kommen nun finanzielle Nachspiele auf den Staat und die zuständigen Stellen zu. Der Verband Ascav hat bereits formelle Schritte eingeleitet, um die Rückerstattung der Gebühren zu fordern, die Eigentümer für die Registrierung und das jährliche Informationsformular gezahlt haben. Schätzungen zufolge wurden in ganz Spanien rund 400.000 Zulassungsnummern vergeben, was einem Gesamtvolumen von etwa 22 Millionen Euro entspricht. Doch damit nicht genug: Der Verband prüft derzeit auch juristische Schritte wegen entgangener Gewinne. Viele Eigentümer konnten ihre Objekte in den vergangenen Monaten nicht auf Vermietungsplattformen anbieten, weil ihnen die staatliche Registrierungsnummer fehlte. Diese erzwungene Marktausschließung sehen die Betroffenen als rechtswidrig an. Was bedeutet das Urteil für Vermieter ab sofort? Die wichtigste Nachricht für Eigentümer: Wer bisher nicht registriert war, muss sich nicht mehr bei dem abgeschafften zentralen System anmelden. Immobilien, die bereits auf regionaler Ebene bei den Tourismusbehörden ordnungsgemäß gemeldet sind, können weiterhin problemlos vermietet werden. Wer zuvor aufgrund fehlender Unterlagen oder bürokratischer Verzögerungen abgelehnt wurde, kann seine Tätigkeit nun wieder aufnehmen – sofern die lokalen regionalen Vorgaben erfüllt sind. Miguel Ángel Rodríguez, Generaldirektor für Tourismusplanung auf den Kanarischen Inseln, unterstrich, dass regionale Identifikationsnummern nach wie vor das Maß aller Dinge bleiben. „Die Immobilienregistrierungsnummer wird weiterhin von den zuständigen regionalen Stellen vergeben“, so Rodríguez. Er mahnte jedoch an, dass die Politik künftig früher auf die Bedenken der autonomen Gemeinschaften hören müsse, um Zeit und Kosten für alle Beteiligten zu sparen. Zukunft der digitalen Infrastruktur Trotz des Scheiterns des zentralen Registers sieht die Politik noch Potenzial in technischen Lösungen. Das im Königlichen Dekret 1312/2024 etablierte „Single-Window-System“ – eine digitale Plattform für den Informationsaustausch zwischen den Behörden – wird von vielen Experten weiterhin als grundsätzlich sinnvoll erachtet. Rodríguez betont jedoch, dass das System in seiner aktuellen Form noch nicht reibungslos funktioniere und dringend nachgebessert werden müsse, um als echtes Instrument der Koordination zu dienen. Für Eigentümer in Spanien markiert dieses Urteil einen Wendepunkt. Nach einer Phase der bürokratischen Unsicherheit kehrt nun ein Stück mehr Planungssicherheit zurück. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Rückerstattungsprozesse eingeleitet werden und ob tatsächlich Schadensersatzforderungen wegen Umsatzausfällen Erfolg haben werden. Die Branche beobachtet die weiteren juristischen Entwicklungen, insbesondere da noch weitere Klagen in dieser Angelegenheit vor dem Obersten Gerichtshof anhängig sind. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 22.05.2026 um 08:08 |
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22.5.2026 - Alarm auf Gran Canaria: Asiatische Hornisse erstmals auf den Kanaren nachgewiesen Alarm auf den Kanaren: Die invasive Asiatische Hornisse wurde erstmals auf Gran Canaria nachgewiesen. Experten warnen, geben aber Entwarnung für die Bevölkerung. Alle Details zu Erkennung und Verhalten...- Alle Details zu Erkennung und Verhalten. Las Palmas – Es ist ein ökologisches Ereignis, das die Behörden der Kanarischen Inseln aufhorchen lässt: Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina ssp. nigrithorax) wurde erstmals offiziell auf dem Archipel identifiziert. Was seit 2010 auf dem spanischen Festland bereits bekannt ist, hat nun die Inseln erreicht. Ein Nest mit 93 Tieren, das in einem Stadtgebiet von Las Palmas de Gran Canaria entdeckt wurde, markiert den Beginn einer neuen Herausforderung für den Umweltschutz. Der Fund: Ein schneller Einsatz der Feuerwehr Die Entdeckung war kein Zufall, sondern das Ergebnis aufmerksamer Beobachtung. Unmittelbar nach der Meldung über das Nest in der Hauptstadt handelte ein spezialisiertes Team der Feuerwehr. Noch in derselben Nacht wurde das Nest geborgen und gesichert. Dies war der entscheidende erste Schritt in einem ausgeklügelten Protokoll, das nun unter der Leitung des Frühwarnnetzwerks für invasive Arten der Kanarischen Inseln (RedEXOS) steht. Um jede Verwechslung auszuschließen, wurden die gefangenen Exemplare eingefroren und einer morphologischen Analyse unterzogen. Experten des Ministeriums für ökologischen Wandel und Energie bestätigten zweifelsfrei: Es handelt sich um Vespa velutina. Die Folge war ein sofortiger Abstimmungsprozess zwischen dem Stadtrat von Las Palmas und dem Inselrat von Gran Canaria, um eine Ausbreitung zu verhindern. Strategische Überwachung: Fallen als erste Verteidigungslinie Die aktuelle Strategie setzt auf Prävention. In städtischen Parkanlagen rund um den Fundort sowie im Hafengebiet wurden Lockfallen installiert. Diese dienen jedoch nicht der Ausrottung, sondern dem Monitoring. Die Behörden wollen verstehen, ob es sich um ein isoliertes Ereignis handelt oder ob bereits eine etablierte Population existiert. „Wir befinden uns aktuell in der Diagnosephase“, betonen die Experten. Das Ziel ist es, das Ausmaß der Ansiedlung zu erfassen, bevor die Kolonien im Herbst ihre maximale Größe erreichen. Dabei ziehen alle an einem Strang: Imker, Polizei und die Umweltbehörden arbeiten eng zusammen, um die lokale Biodiversität – insbesondere die heimischen Honigbienen – zu schützen. Warum die Experten dennoch (vorerst) ruhig bleiben Dass die Entdeckung im Frühjahr erfolgte, werten Biologen als glücklichen Umstand. In dieser Jahreszeit beginnen die Kolonien erst zu wachsen; eine großflächige Verbreitung der Königinnen hat meist noch nicht stattgefunden. Eine der spannendsten Fragen für die Wissenschaft ist, wie die Hornisse auf die einzigartigen klimatischen Bedingungen der Kanaren reagiert. Die Inseln bieten ein Mikroklima, das sich deutlich vom Norden der Iberischen Halbinsel unterscheidet. Derzeit raten die Spezialisten zur Besonnenheit. Panik sei der falsche Ratgeber. Statt sofortiger großflächiger Ausrottungskampagnen steht die Bewusstseinsbildung der Bevölkerung an erster Stelle. Erkennung: So identifizieren Sie die Asiatische Hornisse Wer auf den Kanaren unterwegs ist, sollte die Merkmale kennen. Die Asiatische Hornisse ist deutlich größer als die heimische Deutsche Wespe – sie erreicht eine Länge von bis zu drei Zentimetern. Ihr Erscheinungsbild ist markant: - Körper: Vorwiegend dunkel gefärbt. - Beine: Auffällig gelbe Enden. - Hinterleib: Ein charakteristisches gelb-oranges Band als Wiedererkennungsmerkmal. Doch Achtung: Ihre Größe ist nicht nur ein optisches Merkmal, sondern auch ein praktisches. Der Stachel ist länger, was ihr ermöglicht, mehr Gift bei einem Stich abzugeben. Dennoch ist ihr Gift nicht potenter als das anderer Wespenarten. Das gesundheitliche Risiko ist vor allem für Menschen mit bekannten Allergien gegen Bienen- oder Wespenstiche relevant. Sicherheitshinweis für die Bevölkerung Ein wichtiger Punkt für alle Hobby-Gärtner und Naturfreunde: Die gängige Schutzkleidung der Imker reicht bei einer Begegnung mit der Asiatischen Hornisse nicht aus. Die Tiere sind in der Lage, Schutzanzüge zu durchdringen. Daher gilt das strikte Gebot: Versuchen Sie niemals, ein Nest in Eigenregie zu entfernen. Dies ist ausschließlich hochspezialisiertem Personal vorbehalten, das die Arbeiten meist in der Nacht durchführt, wenn die Tiere am wenigsten aktiv sind. Wie Sie helfen können: Melden statt Handeln Die Behörden sind bei der Überwachung auf die Hilfe der Bevölkerung angewiesen. Da die Hornissen Wasser benötigen, werden sie besonders häufig in der Nähe von Brunnen, Wassertanks oder privaten Swimmingpools gesichtet. Auch an Bienenstöcken gehen sie als Fleischfresser gezielt auf die Jagd. Falls Sie eine Asiatische Hornisse oder ein verdächtiges Nest entdecken, verhalten Sie sich ruhig und halten Sie Abstand. Die Tiere sind grundsätzlich nicht aggressiv, es sei denn, man nähert sich ihrem Nest zu sehr. So melden Sie Sichtungen: - Notfallnummer: Kontaktieren Sie das CECOES unter der 1-1-2. - Direktkontakt RedEXOS: Senden Sie Fotos oder Videos des Tieres oder des Nestes per WhatsApp an die Nummer 646 601 457. Die schnelle Meldung ermöglicht es den Experten, ein genaues Lagebild zu erstellen. Nur durch eine konzertierte Aktion von Bürgern und Behörden lässt sich die Ausbreitung dieser invasiven Art wirksam kontrollieren. Bleiben Sie wachsam, aber behalten Sie einen kühlen Kopf – die Wissenschaft arbeitet bereits mit Hochdruck daran, die Situation auf den Kanaren unter Kontrolle zu halten. – TF-
Quelle: Infos-grancanaria.com |
| Autor: infos-grancanaria - 22.05.2026 um 07:44 |